Invalidi­tät

Wie wird die Invaliden­rente berechnet?

Basis für die Berechnung einer Invalidenrente ist nicht Ihr Sparkapital, sondern der versicherte Jahreslohn. Die Invalidenrente wird in Prozenten des versicherten Jahreslohns angegeben. Beim Vorsorgeplan «Kanton» zum Beispiel beträgt die Höhe der Invalidenrente 60 Prozent des versicherten Jahreslohns.

 

Vorteil einer Berechnung auf Basis des Lohns:

Die Höhe der Risikoleistungen wird nicht beeinflusst durch getätigte oder fehlende Einkäufe, durch einen Vorbezug für Wohneigentum oder durch eine Auszahlung infolge Scheidung.

Wenn Sie eine Invalidenrente bekommen, führen wir Ihr Sparkonto weiter, bis Sie das Rentenalter erreichen. Das heisst: Bis zur Pensionierung übernimmt die blpk die Arbeitnehmer- und die Arbeitgebersparbeiträge. Sobald das ordentliche Rentenalter erreicht ist, wird die Invalidenrente abgelöst von der Altersrente.