Rote Aktenordner

Reglemente

Vorsorgereglement

Alle Arbeitgebenden haben ein eigenes Vorsorgereglement für ihre Mitarbeitenden und für die Rentnerinnen und Rentner. Dieses besteht aus den allgemeinen Reglementsbestimmungen und dem Vorsorgeplan.

Die allgemeinen Reglementsbestimmungen gelten für alle bei der blpk versicherten Personen. Sie können diese Bestimmungen weiter unten herunterladen.

Der Vorsorgeplan ist jedoch individuell gestaltet – deshalb können wir ihn nicht im Internet publizieren. Sie finden Ihren Vorsorgeplan auf dem Kundenportal myblpk unter der Rubrik «Dokumente und Anträge». Zuvor müssen Sie sich bitte registrieren. 

Kantonsangestellte und Lehrkräfte finden das Reglement zudem auf der Website des Kantons Basel-Landschaft.

Bei Bedarf können Sie das Reglement auch direkt bei der blpk beziehen. Bitte melden Sie sich bei uns.

Pensionskassendekret, Pensionskassengesetz

Das Pensionskassendekret enthält einen Vorsorgeplan. Dieser Plan gilt aber nur für die Angestellten des Kantons sowie für die Mitarbeitenden jener angeschlossenen Arbeitgebenden, für welche die Kantonslösung vorgeschrieben ist. Das sind zum Beispiel die Angestellten des Kantonsspitals Baselland (KSBL) und der Psychiatrie Baselland (PBL).

Das Pensionskassengesetz und das Pensionskassendekret finden Sie auf der Website des Kantons Basel-Landschaft.

Weitere Reglemente der blpk

finden Sie hier.