Roter Koffer mit Sonnenbrille, Schirm und Kamera

Unbe­zahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub – was muss ich wissen? 

Auch während eines unbezahlten Urlaubs können Sie Ihre Versicherung bei der blpk weiterführen. Sie haben dazu mehrere Möglichkeiten – für eine davon müssen Sie sich vor dem Urlaub entscheiden. Alle nötigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Bitte beachten Sie:

  • Informieren Sie uns bitte mit dem Meldeformular vor Antritt des unbezahlten Urlaubs über dessen Beginn und Dauer sowie über die gewählte Versicherungsvariante.
  • Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss das Meldeformular ebenfalls unterzeichnen.
  • Risikoschutz bei Invalidität und Tod besteht nur, wenn Sie zusätzlich eine Abredeversicherung abgeschlossen haben.
  • Hat die blpk bis zum Antritt des unbezahlten Urlaubs das Meldeformular nicht erhalten, besteht kein Versicherungsschutz.