Pensionskasse im Todesfall: Die Hinterlassenenleistungen
Was passiert im Todesfall? Welche Hinterlassenenleistungen sichern Ihre Familie finanziell ab? Die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Welche Leistungen sind im Todesfall bei der Pensionskasse versichert?
- Ehegattenrente - Rente für die Witwe oder den Witwer
- Lebenspartnerrente - Rente für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner
- Waisenrente - für Kinder der verstorbenen Person
- Eineltern-Rente - Rente für die versicherte Person beim Tod des Ehemanns oder der Ehefrau bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
- Rente an den geschiedenen Ehepartner bzw. die geschiedene Ehepartnerin
- Todesfallkapital - Auszahlung an die Hinterbliebenen
Nachfolgend finden Sie detaillierte Erläuterungen zu allen Leistungen der Pensionskasse .
Ehegattenrente
Wenn eine versicherte Person stirbt, erhält die Ehefrau oder der Ehemann eine Ehegattenrente von der Pensionskasse.
Voraussetzungen:
Die Ehe hat mindestens fünf Jahre gedauert. Oder es gibt gemeinsame Kinder, für deren Unterhalt aufgekommen werden muss.
- Die Höhe der Rente ist im Vorsorgeausweis aufgeführt. In der Regel beträgt sie 60 Prozent der Alters- oder Invalidenrente.
- Wenn die Voraussetzung für eine Ehegattenrente nicht erfüllt ist, zahlt die Pensionskasse eine einmalige Abfindung. Diese entspricht drei Jahresrenten.
Lebenspartnerrente
Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner hat beim Tod einer versicherten Person Anspruch auf eine Lebenspartnerrente der Pensionskasse. Die Rente ist gleich hoch wie die Ehegattenrente.
Voraussetzungen:
Die versicherte Person hat der blpk zu Lebzeiten die Lebenspartnerschaft schriftlich gemeldet. Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
- Die Partnerschaft bestand seit mindestens fünf Jahren oder es sind gemeinsame Kinder vorhanden.
- Beide Partner hatten denselben Wohnsitz und lebten im gemeinsamen Haushalt.
- Beide Partner waren ledig, d. h. nicht verheiratet.
Rente an geschiedenen Ehegatten
Geschiedene Ehegatten erhalten eine Rente in der Höhe der gesetzlichen Minimalleistungen des BVG.
Voraussetzungen:
Die Ehe hatte mindestens zehn Jahre gedauert und bei der Scheidung wurde eine Rente zugesprochen.
- Die Höhe entspricht der Ehegattenrente gemäss BVG. Die geschiedene Person darf durch den Tod des geschiedenen Ehegatten finanziell nicht profitieren. Deshalb werden die Leistungen um jenen Betrag gekürzt, um den sie zusammen mit den Leistungen der AHV den Anspruch aus dem Scheidungsurteil übersteigen.
Waisenrente
Kinder der verstorbenen versicherten Person erhalten eine Waisenrente der Pensionskasse.
- Die Waisenrente wird bis zum 18. Geburtstag ausbezahlt. Kinder in Ausbildung erhalten die Rente längstens bis zum 25. Geburtstag.
- Die Höhe der Waisenrente steht im Vorsorgeausweis. In der Regel beträgt sie 20 Prozent der Invalidenrente beziehungsweise 10 Prozent der Altersrente bei pensionierten Versicherten.
Eineltern-Rente
Die versicherte Person erhält eine Eineltern-Rente, wenn der Ehegatte bzw. die Ehegattin oder die Lebenspartnerin bzw. der Lebenspartner stirbt. Die Rente beträgt - unabhängig von der Anzahl Kinder - 20 Prozent der versicherten Invalidenrente.
Voraussetzungen:
Es gibt mindestens ein gemeinsames Kind, das unter 18 Jahre alt ist, oder ein Kind unter 25 Jahren, das sich in Ausbildung befindet.
- Der Anspruch erlischt, wenn das Kind 18 bzw. 25 Jahre alt wird, bei Austritt der versicherten Person aus der blpk sowie bei Wiederverheiratung oder Eintritt in eine neue Lebenspartnerschaft.
Weitere Detail entnehmen Sie den allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements.
Todesfallkapital
Es gibt bei der Pensionskasse zwei Arten von Kapitalauszahlungen im Falle des Todes:
- «Ordentliches» Todesfallkapital
Die blpk zahlt ein sogenanntes ordentliches Todesfallkapital aus. Grundlage ist das Sparkapital der verstorbenen Person. Davon abgezogen wird der Betrag, der für die Finanzierung der Hinterlassenenleistungen benötigt wird. Nur wenn dann noch Geld übrig ist, erfolgt eine Auszahlung. Immer ausbezahlt werden jedoch Einkäufe, die die versicherte Person selbst in die blpk getätigt hat.
- «Zusätzliches» Todesfallkapital
Die Pensionskasse zahlt im Todesfall ein zusätzliches Kapital aus. Die Höhe des Betrags hängt vom versicherten Jahreslohn ab. Im Vorsorgeausweis ist die Höhe des Kapitals aufgeführt.
Sie können mitbestimmen, wer das Todesfallkapital erhält. Und es auf mehrere Personen aufteilen. Für mehr Informationen lesen Sie bitte das Merkblatt «Begünstigungsordnung im Todesfall». Und füllen das entsprechende Formular aus, wenn Sie die Begünstigten ändern wollen.
Unternehmen Sie nichts, wird das Kapital in folgender Reihenfolge ausbezahlt:
1. Ehegattin/Ehegatte
2. Kinder mit Anspruch auf Waisenrente.
3. Lebenspartnerin/Lebenspartner (sofern der Pensionskasse gemeldet und alle Voraussetzungen erfüllt sind) oder Personen, die in den letzten 24 Monaten vor dem Tod erheblich finanziell unterstützt wurden.
4. Erwachsene Kinder, Eltern oder Geschwister. Wobei Eltern und Geschwister nur Anspruch auf das ordentliche Todesfallkapital haben.
Praktische Hinweise für Hinterbliebene
- Bitte melden Sie uns den Todesfall umgehend. Am besten senden Sie eine Kopie der Todesbescheinigung an leistungen@blpk.ch.
- Geben Sie uns in der Mail Ihre Kontaktdaten an (Name, Adresse, Telefon-Nummer).
Die blpk wird sich so rasch als möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Selbstverständlich können Sie auch telefonisch mit der blpk Kontakt aufnehmen. Sie finden Ihre Ansprechperson hier (nach unten scrollen).
FAQ
Muss eine Lebenspartnerschaft der Pensionskasse gemeldet werden?
Unbedingt! Die versicherte Person muss die blpk über die Partnerschaft informieren. Ohne Mitteilung der Lebenspartnerschaft zahlt die blpk keine Leistungen an die hinterbliebene Partnerin oder den hinterbliebenen Partner aus.
Wie hoch sind die Hinterlassenenleistungen der Pensionskasse?
In der Regel beträgt die Rente an den Ehegatten oder die Lebenspartnerin/den Lebenspartner 60 Prozent der Alters- oder Invalidenrente, die Waisenrente 20 Prozent der Invaliden- bzw. 10 Prozent der Altersrente bei pensionierten Versicherten. Die Leistungen sind pro Arbeitgebender aber individuell gestaltet. Schauen Sie deshalb zur Sicherheit im Vorsorgeplan nach. Oder noch besser: Werfen Sie einen Blick auf Ihren Vorsorgeausweis. Er gibt Ihnen Auskunft, mit welchen Leistungen Sie bei der blpk versichert sind und wie hoch diese ausfallen. Übrigens: Ihren Vorsorgeausweis finden Sie am einfachsten im Kundenportal myblpk. Sie haben dort auch Zugriff auf sämtliche Daten und Papiere rund um Ihre Vorsorge – immer aktuell, zu Hause und unterwegs.
Sind freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse im Todesfall verloren?
Nein. Einkäufe, die von der versicherten Person während der Versicherungszeit bei der blpk getätigt wurden, werden an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Kann im Testament bestimmt werden, wer die Leistungen der Pensionskasse erhält?
Nein, die Leistungen der Pensionskasse sind unabhängig vom Erbrecht. Im Reglement steht, wer Anspruch auf die Hinterlassenenleistung hat. Man kann beispielsweise eine Rente also nicht jemand anderem zusprechen. Bei der Auszahlung des Todesfallkapitals kann jedoch Einfluss genommen werden, wer wieviel Geld erhalten soll. Mit dem Formular «Begünstigungsordnung im Todesfall» kann das Kapital innerhalb gewisser Personen- oder Anspruchsgruppen verteilt werden.
Was muss bei einem Todesfall gemeldet werden?
Bitte senden Sie uns eine Kopie des Todesscheins zu. Zusammen mit Ihren Kontaktdaten. Die blpk wird dann schnell mit Ihnen Kontakt aufnehmen.