Mitteilung Lebenspartnerschaft

Muss ich die Lebens­partner­schaft der blpk melden?

Ja. Wenn Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner eine Hinterlassenenrente bekommen soll, müssen Sie uns die Partnerschaft schriftlich melden. Die Mitteilung hat mit dem Formular der blpk durch die versicherte Person zu erfolgen, zu Lebzeiten bis spätestens drei Monate nach Anspruchsbeginn auf die Alters- oder Invalidenrente.

Verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen müssen keine Mitteilung machen.

Über myblpk können Sie Ihre Lebenspartnerschaft schnell und bequem online melden.
Nach dem Login finden Sie unter Webformulare das Formular «Mitteilung Lebenspartnerschaft».

Hier geht es zum Login myblpk.