Infos für Renterinnen & Rentner
Termine der Rentenauszahlungen
Die Renten werden an den nachstehenden Daten ausbezahlt:
20.01.2026
20.02.2026
20.03.2026
20.04.2026
20.05.2026
22.06.2026
20.07.2026
20.08.2026
21.09.2026
20.10.2026
20.11.2026
18.12.2026
Welche Leistungen gibt es im Todesfall?
Die Ehe- oder Lebenspartnerin respektive der Ehe- oder Lebenspartner einer verstorbenen versicherten Person erhält eine Rente. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Ehe beziehungsweise die Partnerschaft muss zum Beispiel mindestens fünf Jahre gedauert haben.
Unter Umständen zahlt die blpk einmalig ein sogenanntes ordentliches Todesfallkapital. Dies aber nur, wenn nach der Finanzierung der Hinterlassenenleistung und nach Abzug aller bereits erbrachten Leistungen der blpk noch Geld übrig ist. Nach 10 Jahren Rentenbezug besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Todesfallkapital.
Beim Todesfall einer versicherten Person zahlt die Pensionskasse ausserdem Waisenrenten.
Wann wird meine Rente gekürzt?
- Die überlebende Ehe- oder Lebenspartnerin respektive der überlebende Ehe- oder Lebenspartner ist mehr als zehn Jahre jünger als die verstorbene Person. Die Kürzung fällt geringer aus, wenn die Ehe oder das Konkubinat länger als zehn Jahre gedauert hat. Ein Beispiel: Der Altersunterschied beträgt zwölf Jahre, die Ehe oder Partnerschaft hat jedoch mindestens zwölf Jahre gedauert. In diesem Fall wird die Rente gar nicht gekürzt.
- Die versicherte Person hat die Ehe erst nach Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters geschlossen.
Wenn die Voraussetzungen für eine Ehegattenrente nicht erfüllt sind, zahlt die blpk eine Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten.
Sind die Voraussetzungen für eine Lebenspartnerrente nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf eine Abfindung.