Das Gesetz sorgt dafür, dass Arbeitnehmende in der Schweiz eine minimale Altersvorsorge erhalten. Es bestimmt:
- welcher Lohnanteil versichert ist,
- wie hoch die Beiträge sind
- und welche Mindestleistungen garantiert werden.
Wenn die Pensionskasse mehr als den obligatorischen Teil versichert, spricht man von Überobligatorium.
Das Obligatorium
Mit «BVG» bezeichnen wir umgangssprachlich das Obligatorium. Dieses BVG-Obligatorium ist der gesetzlich vorgeschriebene Teil der Altersvorsorge – eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmende ab einem bestimmten Jahreseinkommen. Das Mindesteinkommen, die sogenannte Eintrittsschwelle, liegt zurzeit bei 22'681 Franken im Jahr. Maximal sind aktuell 90'720 Franken Jahreslohn versichert. Löhne unter der Eintrittsschwelle und über dem maximalen Lohn werden nicht versichert.
Die Leistungen und Beiträge sind schweizweit einheitlich geregelt. Versicherte bauen zusammen mit dem Arbeitgebenden ein Altersguthaben auf. Bei Pensionierung sowie bei Invalidität und Tod gibt es gesetzlich garantierte Leistungen.
Das Überobligatorium
Im Überobligatorium bewegen sich Pensionskassen, die eine bessere Versicherung anbieten als das BVG. Hier gelten flexiblere Regeln: Leistungen und Beiträge lassen sich individuell gestalten – ganz auf die Bedürfnisse der Unternehmen und der Mitarbeitenden abgestimmt. Solche attraktiven Konditionen sind zum Beispiel:
- höhere Sparbeiträge (Beiträge, die dem Sparguthaben gutgeschrieben werden),
- eine bessere Verzinsung der Sparguthaben oder
- höhere Leistungen bei Invalidität oder für Hinterlassene.
Die Finanzierung erfolgt wie im obligatorischen Teil der Vorsorge in der Regel durch Beiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.
Wie hoch sind die Leistungen bei der blpk?
Die blpk gewährt überobligatorische Leistungen. Das heisst: Unsere Leistungen sind höher als per Gesetz vorgeschrieben. Wie wir das schaffen? In den Vorsorgeplänen der blpk wird zum Beispiel ein grösserer Lohnanteil versichert – der Koordinationsabzug1 ist bei uns meistens kleiner, und wir versichern auch Löhne über 90 '720 Franken. Ausserdem gehen die Sparbeiträge über die Vorgaben des BVG hinaus.
Der Anteil der Altersguthaben gemäss BVG im Verhältnis zu den gesamten Altersguthaben bei der blpk liegt seit Jahren stabil bei rund 40 Prozent. Dies zeigt: Die Leistungen der blpk sind insgesamt deutlich besser als die, die das Gesetz bestimmt.
1 Koordinationsabzug:
Das ist jener Teil des Lohnes, der bereits in der AHV versichert ist. Er wird in der Pensionskasse nicht versichert. Jahreslohn minus Koordinationsabzug = versicherter Lohn. Je kleiner der Koordinationsabzug, desto höher ist der versicherte Lohn und desto besser die Versicherung.