Auf diese Weise wird der Lohnanteil, der bereits in der AHV versichert ist (erste Säule), nicht auch noch in der Pensionskasse versichert (zweite Säule). Man kann also sagen: Dieser Abzug koordiniert die Renten der ersten und der zweiten Säule.
Wie gross ist der Abzug?
Bei der Höhe des Abzugs unterscheiden wir zwischen den gesetzlichen Bestimmungen des BVG1 und den Bestimmungen, die bei der blpk gelten.
Gemäss BVG beträgt der Koordinationsabzug sieben Achtel der maximalen AHV-Rente. Sieben Achtel vom Maximum, das sind momentan CHF 26 460. Bei der blpk ziehen wir für die Koordination in der Regel ein Drittel vom Jahreslohn ab, höchstens aber CHF 30 240. So hoch ist zurzeit die maximale AHV-Altersrente. Der BVG-Koordinationsabzug ist also fix, d.h. unab- hängig von der Höhe des Lohns. Derjenige der blpk nicht, dieser ist abhängig von der Lohnhöhe und vom Beschäftigungsgrad.
Welche Folgen haben die zwei Ansätze?
Ein Beispiel: Jemand arbeitet fünfzig Prozent für einen Jahreslohn von CHF 35 000. Gemäss BVG wird nach Abzug des Koordinationsbetrags ein Lohn von CHF 8 540 versichert (CHF 35 000 minus CHF 26 460).
Bei der blpk kürzen wir die Lohnsumme wie erwähnt um ein Drittel. Ein Drittel von CHF 35 000 sind CHF 11 667. Die Rechnung lautet also: CHF 35 000 minus CHF 11 667 gleich CHF 23 333.
Der versicherte Lohn bei der blpk ist somit höher als jener, den das BVG vorschreibt. Mit einem höheren versicherten Lohn zahlen Sie natürlich mehr Beiträge, ebenso Ihr Arbeitgebender. Doch die Leistungen im Alter fallen ebenfalls höher aus.
Teilzeit und niedriger Lohn - wie wirkt der Abzug?
Wer Teilzeit arbeitet, verdient weniger. Besonders Frauen sind betroffen. Nach der Regelung im BVG haben Personen mit kleinen bis mittleren Einkommen einen sehr niedrigen versicherten Lohn. Denn der Koordinationsabzug liegt fest bei derzeit CHF 26 460. Menschen mit geringem Einkommen müssten dringend besser abgesichert werden. Die blpk erfüllt die Forderung nach einer stärkeren Absicherung von Beschäftigten mit tiefem Jahreslohn seit vielen Jahren: kleinerer Lohn, kleinerer Abzug.
BVG und blpk im direkten Vergleich
Wie wird der versicherte Lohn berechnet? Und wie hoch fällt er aus? Das Diagramm oben zeigt es Ihnen an Beispielen.
- Menschen mit besonders niedrigem Einkommen sind nicht übers BVG versichert. Die Eintrittsschwelle zu den Pensionskassen liegt gemäss BVG im Moment bei einem Jahreslohn von CHF 22 680.
- Beispiel 1: Eine Angestellte oder ein Angestellter mit einem Pensum von dreissig Prozent erhält einen Jahreslohn von CHF 22 681 – er oder sie rutscht also knapp über die Schwelle für die berufliche Vorsorge. Bei der blpk beträgt der versicherte Jahreslohn in dem Fall CHF 15 121, gemäss BVG jedoch nur CHF 3 780. CHF 3 780 – per Gesetz ist dies der kleinstmögliche versicherte Betrag, sprich: der mindestens zu versichernde Lohn. Er gilt, wenn der Jahreslohn über der Eintrittsschwelle liegt (CHF 22 680), aber unter dem Koordinationsabzug gemäss BVG (CHF 26 460).
- Beispiel 2: Eine Person arbeitet fünfzig Prozent bei einem Jahreslohn von CHF 35 000. (Siehe das Beispiel weiter oben im Text.) Die blpk versichert davon CHF 23 333, nämlich zwei Drittel, laut BVG sind es CHF 8 540.
- Beispiel 3: Eine Person arbeitet achtzig Prozent, sie erzielt einen Jahreslohn von CHF 60 000. Der versicherte Jahreslohn beträgt bei der blpk CHF 40 000, laut BVG
CHF 33 540. - Beispiel 4: Die Person bekommt einen hohen Jahreslohn von CHF 100 000. Der Koordinationsabzug der blpk liegt bei einem Drittel des Jahreslohns, maximal aber bei CHF 30 240. Ein Drittel – für unser Beispiel wären dies CHF 33 333 und damit mehr als das Maximum. CHF 100 000 minus Maximalbetrag von CHF 30 240 macht CHF 69 760. So hoch ist der versicherte Lohn bei der blpk. Laut BVG wird jener Teil des Jahreslohns, der CHF 90 720 übersteigt, hingegen gar nicht mehr versichert. CHF 90 720 minus
CHF 26 460: Der versicherte Lohn beträgt nach BVG also höchstens CHF 64 260. So auch in unserem Beispiel.
1 BVG: Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge. Das Gesetz definiert die minimalen Leistungen und wie sie finanziert werden.