Rotes Megafon

Stimmrechts­ausübung

Wie wir unser Stimmrecht ausüben

Abstimmung bei Schweizer Aktien

Als Investorin hat die blpk Stimmrecht bei Generalversammlungen von Unternehmen. Dieses Recht nehmen wir über unseren Stimmrechtsausschuss aktiv wahr. Die drei Mitglieder des Ausschusses sind: jeweils eine Arbeitgeber- und eine Arbeitnehmervertretung aus dem Verwaltungsratsausschuss Anlagen sowie der Vorsitzende der Geschäftsleitung.

  • 2022 hat die blpk ihr Stimmrecht an 97 Generalversammlungen ausgeübt.
  • Die blpk nimmt ihr Stimmrecht unabhängig und frei von politischen Vorgaben wahr.
  • Auf direkte Präsenz und auf Interventionen bei Generalversammlungen verzichtet die blpk in der Regel.
  • Die blpk legt jährlich offen, wie sie ihre Mitwirkungsrechte ausgeübt hat.
  • Die Grundlagen für unsere Entscheidungen finden Sie im Stimmrechtsreglement

Abstimmung bei ausländischen Aktien

Neu werden wir ab 2023 unsere Stimmrechte auch im Ausland wahrnehmen.

  • Die Ausübung dieser Stimmrechte übernimmt für uns die UBS Fund Management (Switzerland) AG. Sie ist die Fondsleitung unseres Einanlegerfonds "blpk Institutional Fund - Aktien Welt".
  • Die UBS Fund Management (Switzerland) AG wendet dabei das eigene Stimmrechtsreglement an.
  • Dieses beinhaltet ESG-Aspekte, die wir ebenfalls teilen.
  • Die blpk wird in Einzelfällen der UBS Fund Management (Switzerland) AG ihre Stimmpräferenz mitteilen.
  • Informationen zu den bisherigen Abstimmungsresultaten finden Sie hier.