Anlagen

Unsere Grundsätze in der Anlagepolitik

Bei unseren Investitionen richten wir uns nach wirtschaftlichen und moralischen Prinzipien. Es gelten Regeln, die wir bei jeder neuen Anlage einhalten.

Dies sind die Grundsätze und Bedingungen für unsere Anlagen: 

  • Wir können die versprochenen Leistungen jederzeit termingerecht ausbezahlen.
  • Wir achten auf ein möglichst geringes Risiko, denn die Sicherheit der Investitionen und der versprochenen Leistungen ist uns wichtig.
  • Im Rahmen der gewählten Risikogruppe optimieren wir die Rendite.
  • Wir bewirtschaften unser Vermögen so, dass das finanzielle Gleichgewicht der blpk nachhaltig gesichert wird.
  • Wir verteilen die Anlagen auf verschiedene Kategorien, Märkte, Währungen, Branchen und Sektoren. Je nach Kategorie kommen klar passive oder klar aktive Anlagestile zur Anwendung. «Aktiv» heisst: Unsere Vermögensverwalterinnen und ‑verwalter analysieren die Märkte für Anlagen besonders gründlich. Ziel des aktiven Stils ist es, besser als der Index zu sein.
  • Die Anlagen müssen eine marktübliche Rendite erzielen. 
  • Die Anlagen sind nach Möglichkeit liquide, gut handelbar und hochwertig

Unser Anlagereglement

In unserem Anlagereglement finden Sie alle weiteren Details zu Organisation, Richtlinien und Grundsätzen unserer Anlagepolitik.

So setzen wir unsere Anlagestrategie um:

  • Die Kompetenzen bei Anlagen sind klar geregelt. Entscheidungen erfolgen nach dem Mehraugenprinzip.
  • Wir nutzen ein klar definiertes Informationssystem. Die verantwortlichen Mitarbeitenden erhalten damit rasch aussagekräftige Informationen.
  • Wir nutzen Instrumente zur Planung und Überwachung der Anlagen, insbesondere Asset- und Liability-Analyse, Liquiditätsplan, periodische Analysen der Anlageresultate und der Risiken. Damit überprüfen wir: Funktioniert die Strategie für Anlagen? Erreichen wir unsere Ziele?

FAQ - Investitionen in Waffen & Rüstung

Investitionen in geächtete Waffen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Investitionen in konventionelle Waffen gehen wir differenzierter vor. Wir folgen zudem den Ausschlussempfehlungen des Schweizerischen Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) und ergänzen diese mit unseren eigenen, zusätzlichen Ausschlusskriterien. 

Streumunition, Antipersonenminen, chemische und nukleare Waffen gelten als geächtet. Gemäss unseren Ausschlusskriterien sind Investitionen in diese Bereiche konsequent aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen.

Unternehmen, die konventionelle militärische oder zivile Ausrüstung herstellen oder liefern, sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen, unterliegen aber einer strengen ESG-Prüfung. Wir schliessen Unternehmen aus dem Rüstungs- und Waffensektor aus, wenn diese aus Nachhaltigkeitsperspektive als Nachzügler (sog. Laggards) gelten. Dies sind:

·         Unternehmen, die eine unterdurchschnittliche Nachhaltigkeitsbewertung aufweisen

·         Unternehmen mit einer besonders schlechten Unternehmensführung

·         Unternehmen, die zu Recht besonders schwerer Verfehlungen beschuldigt werden

Der Einsatz ziviler und militärischer Waffen im Rahmen klarer, internationaler Vorgaben ist aus unserer Sicht legitim. Wir sprechen uns nicht für ein generelles Verbot von Waffen aus, denn wir respektieren das Recht souveräner Staaten auf Selbstverteidigung. Entscheidend ist aber: Bei der Produktion und beim Vertrieb von Waffen müssen internationale Normen und Gesetze eingehalten werden. Unternehmen, die diese Standards missachten oder sich gemäss unserem Laggards-Ansatz nicht für eine Investition qualifizieren, schliessen wir konsequent aus unserem Anlageuniversum aus.

Ende 2024 standen 719 Unternehmen auf der Ausschlussliste der blpk – mit Schwerpunkt auf kontroversen Geschäftsfeldern wie Waffen, fossilen Brennstoffen und Gentechnik. Eine Übersicht über die aktuell ausgeschlossenen Unternehmen finden Sie hier: Ausschlussliste