Ab 60 können Sie sich vorzeitig pensionieren lassen. Sie müssen dazu Ihr Anstellungsverhältnis ganz oder teilweise auflösen. Welche Leistungen bietet Ihnen die BLPK in diesem Fall?
Vorzeitige Altersrente (§ 35 BLPK Dekret)
Gekürzte Altersrente. Die Kürzung kann durch freiwillige Einzahlungen ganz oder teilweise aufgehoben werden.
Pensionierten-Kinderrente (§ 36 BLPK Dekret)
10% der Altersrente (für ein Kind oder mehrere Kinder).
Überbrückungsrente (§ 37 BLPK Dekret)
Sofern 10 Beitragsjahre erfüllt sind, 75% der maximalen AHV-Altersrente. Für Männer gilt ab Alter 64 eine besondere Regelung.
Kapitalbezug (§ 38 BLPK Dekret)
Bis 50% der Altersrente.