Egal ob Frau oder Mann. Bei der BLPK erhalten Sie Ihre Pension mit 64, sofern Ihr Anstellungsverhältnis aufgelöst wird. Welche Leistungen können Sie dann erwarten?
Altersrente (§ 33 BLPK Dekret)
60% des rentenberechtigten Verdienstes.
Pensionierten-Kinderrente (§ 34 BLPK Dekret)
10% der Altersrente für ein Kind oder mehrere Kinder.
Überbrückungsrente (§ 37 BLPK Dekret)
Selbstfinanzierte Überbrückungsrente für Männer bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter höchstens 75% der maximalen AHV-Altersrente. Frauen erhalten keine Überbrückungsrente, da sie bereits ab 64 eine AHV-Rente beziehen.
Kapitalbezug (§ 38 BLPK Dekret)
Bis 50% der Altersrente.