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Der Vorsorgeplan im Leistungsprimat

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Die BLPK ist eine umhüllende Kasse, d.h. sie garantiert damit die BVG-Mindestleistungen und erbringt grundsätzlich über das BVG-Minimum hinausgehende Leistungen. Der Vorsorgeplan gemäss BLPK Dekret ist ein Leistungsprimatplan. Die wesentlichen Elemente sind nachfolgend aufgeführt. 

Nehmen Sie unsere Lesehilfe zur Hand, wenn Sie einen der nachstehenden Begriffe nicht verstehen.

 


Definitionen

Versicherungsbeginn

  • ab Alter 18 für die Risikoversicherung
  • ab Alter 25 für die Vollversicherung

 

Rücktrittsalter

  • ordentlich im Alter 64 für Männer und Frauen (mit Aufschubmöglichkeit)
  • vorzeitig mit Alter 60

 

Koordinationsabzug

1/3 des Gesamtverdienstes, höchstens jedoch den Betrag der maximalen AHV-Altersrente (angepasst an den Beschäftigungsgrad)

 

Beitragsverdienst

Gesamtverdienst minus Koordinationsbetrag

 

Rentenberechtigter Verdienst

Beitragsverdienst minus Kürzung wegen unvollständiger Versicherungsdauer zuzüglich Gutschriften


Altersleistungen

Altersrente

60% des rentenberechtigten Verdienstes
(bis 50% in Kapitalform beziehbar)

 

Überbrückungsrente

75% der maximalen AHV-Altersrente; für die Überbrückungsrente bis Alter 64 sind pro Beitragsjahr 1/10 durch die Kasse finanziert

 

Pensionierten-Kinderrente

10% der Altersrente (für ein Kind oder mehrere Kinder)


Invalidenleistungen

Invalidenrente

60% des rentenberechtigten Verdienstes; Teilrente (prozentgenau) gemäss Erwerbsunfähigkeitsgrad der Eidg. IV

 

IV-Zusatzrente

75% der mutmasslichen Rente der Eidg. IV (bis zum Einsetzen der Rente der Eidg. IV)

 

Invaliden-Kinderrente

20% der Invalidenrente (pro Kind)


Todesfallleistungen

Lebenspartnerrente

40% des rentenberechtigten Verdienstes; für verheiratete, registrierte oder unverheiratete (auch gleichgeschlechtliche) Paare

 

Waisenrente

20% der anwartschaftlichen Alters- bzw. der laufenden Alter- oder Invalidenrente (pro Kind)

 

Todesfallkapital

Abfindung in der Höhe einer 3-fachen Lebenspartnerrente oder in der Höhe der eigenen Beiträge aller Art abzüglich bereits bezogener Leistungen und des Barwertes allfälliger Waisenrenten. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn kein Anspruch auf Lebenspartnerrente besteht.


Härtefallleistungen

 

Besondere Leistungen in Notlagen und Härtefällen


Austrittsleistung

Freizügigkeitsleistung

Barwert oder Mindestbetrag nach Art. 17 FZG oder Altersguthaben gemäss BVG (Höchstbetrag)


Jährliche Beiträge

Arbeitnehmende

Risikoversicherung

1.0% vom Gesamtverdienst

 

Vollversicherung

  • ordentliche Beiträge: 4.4% - 9.8% vom Beitragsverdienst; nach Alter gestaffelt
  • Lohnerhöhungsbeiträge: 16.7% - 80.0% der Erhöhung des Beitragsverdienstes; nach Alter gestaffelt; zahlbar in 12 Monatsraten
 Arbeitgeber

Risikoversicherung

1.0% vom Gesamtverdienst 

  Vollversicherung
  • ordentliche Beiträge: 5.6% - 12.7% vom Beitragsverdienst; nach Alter gestaffelt
  • Lohnerhöhungsbeiträge: 33.3% - 160.0% der Erhöhung des Beitragsverdienstes; nach Alter gestaffelt; zahlbar in 12 Monatsraten

 

Teuerungszulagen
auf Renten

50.0% der kumulierten Teuerungszulagen auf den laufenden Renten (im Umlagever-fahren)

 

Verwaltungskostenbeitrag

2.5% auf der Summe der ordentlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge

 



www.blpk.ch