Die
Abgeordnetenversammlung (AV) setzt sich aus rund 80 Personen aus den verschiedenen Versichertengruppen zusammen und wird von ihrem Präsidium in der Regel einmal jährlich zu ihrer ordentlichen Sitzung einberufen. Die AV berät die Angelegenheiten der BLPK und nimmt Wünsche und Anträge der Versicherten entgegen.
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