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Basellandschaftliche Pensionskasse

Suchbegriff
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Versicherte Risiken gemäss BVG
Ziel, Leistungen der 1. Säule zu ergänzen. Das BVG deckt folgende Risiken ab: Alter Tod Invalidität Besonderheit: ab 1.1. nach Vollendung des 17. Alterjahres versichert für Leistungen bei Tod oder Invalität ab 1.1. nach Vollendung des 24. Alterjahres versichert auch für Altersleistungen  

Versicherter Verdienst
Jener Teil des Jahreslohnes, der für die Festlegung der Pensionskassenbeiträge sowie der Rentenansprüche massgebend ist.  

Versicherungsbeginn
Eintrittsdatum in die Kasse und somit Beginn der Beitragspflicht. Es wird immer der Beginn des aktuellen Versicherungsverhältnisses ausgewiesen, da frühere Aktivitäten mit der Zahlung der Freizügigkeitsleistung erloschen sind und keinen Einfluss auf die aktuelle Situation haben. Siehe Dekret §§ 6, 9 

Versicherungsdauer (Jahre, Zeitabschnitt)
Jahre, während denen der Versicherte gegen Risiken gedeckt ist.  

Versicherungsgericht
Jeder Kanton bezeichnet als kantonale Instanz ein Gericht, das über Streitigkeiten, die sich aus einem Vorsorgeverhältnis ergeben, entscheidet. Luzern: Kantonales Verwaltungsgericht, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, 6002 Luzern.  

Versicherungskasse
Häufiger Name von Vorsorgeeinrichtung des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde.  

Versicherungstechnische Bilanz
Mit der versicherungstechnischen Bilanz wird festgestellt, ob das Vermögen einer Kasse gemäss kaufmännischer Bilanz - zusammen mit den zu erwartenden Beiträgen und Zinsen - ausreicht, um neben den sonstigen Schuldverpflichtungen und Rückstellungen die eingegangenen Versicherungsverpflichtungen (bezogen auf einen Stichtag) erfüllen zu können.  

Volatilität
Die Volatilität einer beliebigen finanziellen Grösse misst das Schwankungsausmass. Eine Variable, die im Verlauf der Zeit stark fluktuiert, besitzt eine hohe Volatilität. Eine stabile variable weist hingegen eine niedrige Volatilität auf. Eine Standarddefinition der Finanzwelt für die Volatiltät lautet: Die Volatilität einer beliebigen Grösse entspricht ihrer Standardabweichung. In der Praxis werden Volatilitäten für Grössen wie den Marktwert eines Portfolios, von Zinssätzen, Aktienkursen, Wechselkursen usw. berechnet. Es gibt zwei geläufige Methoden zur Bewertung von Volatilität: die historische und die implizite Volatilität. 

Volle (ganze) Rente
Von einer Versicherungseinrichtung gewährte Rente, vorausgesetzt, dass die Anzahl Beitragsjahre des Versicherten dem Maximum gemäss Reglement entspricht. Dieser Ausdruck wird auch bei einer Vollinvalidität verwendet.  

Vollständige, unvollständige Dauer
In der AHV gebräuchliche Begriffe, die bei Pensionskassen nur dann zu verwenden sind, wenn für maximale Leistungen eine Mindestdauer vorgeschrieben ist.  

Vorbezug für Wohneigentum
Falls Sie einen solchen getätigt haben, sind die Summe und das Auszahlungsdatum ausgewiesen. 

Vorbezug infolge Ehescheidung
Falls Sie einen solchen getätigt haben, sind die Summe und das Auszahlungsdatum ausgewiesen. 

Vormund, Beistand
Der Vormund wahrt die Interessen des Bevormundeten. Er verwaltet das Vermögen der unmündigen oder entmündigten Person. Der Vormund vertritt sein Mündel auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten.  

Vorsorgegrad
Der Vorsorgegrad entspricht dem Verhältnis zwischen dem Rententotal der ersten und zweiten Säule und dem Bruttolohn. Der Vorsorgegrad kann individuell oder für ein bestimmtes Kollektiv ermittelt werden.  

Vorsorgekapital
Effektiv ausgewiesenes Vermögen, jedoch ohne die Kursschwankungsreserve und ohne die Rückstellungen.  

Waise
Kind eines verstorbenen Versicherten (aktiv oder pensioniert), das infolge Tod des Versicherten Anspruch auf eine Rente hat. Der Anspruch besteht, solange die reglementarischen Bestimmungen erfüllt sind. Dieser Begriff gilt auch für Kinder, wenn der verstorbene Versicherte für ihren Lebensunterhalt aufkam.  

Weiterversicherung
Möglichkeit zur Aufrechterhaltung des aktuellen Versicherungsschutzes. 

Witwe/Witwer
Ehegatte eines verstorbenen Versicherten. 

Zinsgewinn oder -verlust
Wenn der technische Zinssatz und die Nettorendite auf den Anlagen unterschiedlich sind.  

Umlageverfahren
Beim Umlageverfahren wird der jährliche Beitrag periodisch so festgelegt, dass auch die in der entsprechenden Periode anfallenden Vorsorgeleistungen erbracht werden können. Weder die laufenden noch die anwartschaftlichen Ansprüche sind somit durch ein entsprechendes Deckungskapital sichergestellt.  

UVG/MVG und BVG
Die Leistungen der UVG sind in der Regel höher als die des BVG. Um Überentschädigungen zu vermeiden, gehen bei unfall- bzw. berufskrankheitsbedingten Invaliditäts- und Todesfällen die Leistungen des Unfallversicherers vor.  

Verbandskasse
Von einem Verband für seine Mitglieder organisierte Vorsorgeeinrichtung.  

Verdiensterhöhungsbeitrag
Bei einer Erhöhung des versicherten Verdienstes ist die Erhöhung mit einem Verdientserhöhungsbeitrag einzukaufen. Der Verdiensterhöhungsbeitrag wird auf 12 Raten verteilt. 

Vermögen
In der buchhalterischen Terminologie bedeutet der Ausdruck "Vermögen" die Werte, über die das Unternehmen oder die betroffene Vorsorgeeinrichtung verfügen kann, und die in Bezug auf ihre Verfügbarkeitstermine bewertbar sind. Als Vermögen können nur Aktivposten der Bilanz bezeichnet werden.  

Verpfändung
Mit der Möglichkeit zur Verpfändung der Freizügigkeitsleistung soll den Versicherten der Bezug von Hypotheken erleichtert werden, da das Kreditinstitut eine zusätzliche Sicherstellung des Darlehens erhält. 

Verpfändung der Freizügigkeitsleistung
Falls dies der Fall ist, wird die verpfändete Summe ausgewiesen 

Versicherte Personen gemäss BVG
Erwerbstätige, die bei der AHV versichert sind, das 17. Altersjahr vollendet haben und über einen massgebenden Lohn verfügen, der höher ist als CHF 20'880 (Stand 2011) Ausnahmen: Nicht versichert sind Erwerbstätige mit einem weniger als 3 Monate dauernden Arbeitsvertrag, Erwerbstätige, die bereits anderweitig für eine hauptberufliche Tätigkeit versichert sind Personen mit 70%iger Invalidität, Familienmitglieder in einem landwirtschaftlichen Betrieb Erwerbstätige, die nicht dauernd in der Schweiz tätig sind Besonderheiten: Freiwillig unterstellt werden können: Selbständigerwerbende, und Erwerbstätige, die im Dienste mehrerer Arbeitgeber stehen, und Erwerbstätige, die wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit ihr Arbeitsverhältnis auflösen.