Bitte informieren Sie uns frühzeitig, wenn aufgrund einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters eine Invalidisierung absehbar ist.
Wir benötigen das Meldeformular für die Invalidisierung spätestens vier Monate vor dem allfälligen Rentenbeginn (Ablauf der Lohnfortzahlung bzw. des Krankentaggeldes).
finden Sie hier.